SAP HCM
News & Infos
zum Jahreswechsel.

Überblick über die wichtigsten
Änderungen und Anpassungen
im Bereich SAP HCM

Liebe Kunden

Der Jahreswechsel bringt zahlreiche wichtige Änderungen im Bereich SAP HCM für die Schweiz mit sich. Wir möchten Ihnen hiermit einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen geben, die ab 2024 und 2025 in Kraft treten. Unsere HR-Support-Packages, die am 05.12.2024 bereitgestellt werden, enthalten diese Änderungen. Voraussetzung ist ein Release-Stand von SAP_HR 6.04 oder höher.

Inhaltsverzeichnis
  1. Anpassung des Referenzalters für AHV
  2. Pensionskassen/BVG: Anpassungen 2025
  3. Änderung der AHV/IV-Renten
  4. Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge (BVG)
  5. Erhöhung der Familienzulagen ab 2025
  6. Beitragssätze der Familienausgleichskasse (FAK)
  7. Abschaltung ELM 4.0 und Einführung ELM 5.0
  8. Quellensteuer: Anpassungen ab 2025
  9. Jahreswechsel HCM Zeitwirtschaft
  10. KK-Beiträge Arbeitgeber Liechtenstein
  11. SAP Jahreswechselhinweise
  12. Neuerungen in SuccessFactors Time Tracking
  13. Unsere aktuellen SuccessFactors Projekte
  14. Bereit für 2025?

1. Anpassung des Referenzalters für AHV

Im Zuge der Reform „AHV 21“ wird das Referenzalter für Frauen in 3-Monatsschritten von derzeit 64 auf 65 Jahre erhöht. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenzalter 65. Diese Änderung wird für die Sozialversicherungsberechnung der Personalabrechnung (PY-CH) im Jahr 2025 wirksam.

Hierbei ist zu beachten, dass das neue Viewfeld für Monate sowie das Customizing zur schrittweisen Erhöhung des Referenzalters für die AHV bereits mit Hinweis 3299851 verfügbar waren und spätestens für die Personalabrechnung ab 2025 im System eingebaut sein müssen. Dafür plant SAP Anpassungen in der Sicht V_T5CR0, sodass das Referenzalter monatsgenau hinterlegt werden kann (bisher nur jahresgenau möglich).

Referenzalter Frauen: Schritteise Erhöhung von 64 auf 65 Jahre
JahrReferenzalterBetrifft Frauen mit Jahrgang
202464 Jahre (keine Erhöhung)1960
202564 Jahre + 3 Monate1961
202664 Jahre + 6 Monate1962
202764 Jahre + 9 Monate1963
202865 Jahre1964

2. Pensionskassen/BVG: Anpassungen 2025

Gleichzeitig wird das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge wie bei der AHV ebenfalls entsprechend angepasst.
Die Alterserhöhung für das BVG-Referenzalter bzw. Harmonisierung des BVG-Referenzalters mit der AHV ist bereits mit Hinweis 3382157 verfügbar. Für die Pensionskassenverwaltung Schweiz (PA-PF-CH) ändert sich nach Einspielen des HR Support Packages oder Einbau der entsprechenden Korrekturanleitung automatisch das berechnete BVG-Rücktrittsalter (entsprechend den Tabelleneinträgen für Lokalisierung Schweiz, Teilapplikation ‚PKBV‘).

3. Änderung der AHV/IV-Renten

Der Bundesrat überprüft gemäss den Vorgaben des AHV-Gesetzes in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung notwendig ist. Ab dem 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung um 2,9 % erhöht.

Hier ist eine tabellarische Übersicht der Anpassungen:

Bereich2024
CHF
2025
CHF
Minimalrente AHV/IV (pro Monat)1‘2251‘260
Maximalrente AHV/IV (pro Monat)2‘4502‘520

Damit gehen Änderungen in den Beiträgen einher:

Beiträge und Beitragsskala (pro Jahr)  CHF
Mindestbeiträge
(AHV CHF 435, IV CHF 70, EO CHF 25.)
(AHV CHF 870, IV CHF 140)
AHV/IV/EO sinkende Beitragsskale
AHV/IV/EO:
Freiwillige AHV/IV:

untere Grenze:
obere Grenze:
Grenzbetrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen:
530
1’010

10’100
60’500
2’500

4. Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge (BVG)

Die Veränderungen betreffen ab dem 01.01.25 auch die obligatorische berufliche Vorsorge.

Die Grenzbeträge können im SAP im Viewcluster ‚HRCHVSPAR‘ (Transaktion ‚SM34‘) überprüft und angepasst werden (Teilapplikation ‚PK‘; VS-Parameterbereich = ‚BV‘ (BVG-Werte)). Entsprechend der gesetzlichen Anpassung ändern sich zum 01.01.2025 folgende Customizing-Einträge:

MindestjahreslohnVS-Wertart = ‚GWB4‘ (Eintrittsschwelle BVG); Wert: 22’680
KoordinationsabzugVS-Wertart = ‚KOB0‘ (Koordinationsabzug BVG); Wert: 26’460
Maximaler koordinierter LohnVS-Wertart = ‚GWB1‘ (Maximaler Koordinierter Lohn BVG); Wert: 64’260
Minimaler koordinierter LohnVS-Wertart = ‚GWB0‘ (Minimaler Koordinierter Lohn BVG); Wert: 3’780

5. Erhöhung der Familienzulagen ab 2025

Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 erhöht. Diese Erhöhung orientiert sich an der Teuerung, die durch den Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Anpassung gestiegen ist. Der Mindestansatz der Familienzulagen wird um 7,1 % erhöht.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende neue Beträge:

Zulage20242025
Kinderzulage200 CHF/Monat215 CHF/Monat
Ausbildungszulage250 CHF/Monat268 CHF/Monat

Kantonale Anpassungen:

Kantone mit Anpassung gemäss FamZG:Für die Kantone, welche die bundesrechtlichen Mindestansätze umsetzen, bedeutet dies eine Anpassung der Familienzulagen. Derzeit richten sieben Kantone (Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau und Tessin) die Kinderzulagen und sechs Kantone (Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Tessin) die Ausbildungszulagen nach diesen Mindestansätzen aus.
Kantone mit bereits höheren Zulagen:Einige Kantone, die bereits jetzt höhere Zulagen gewähren, werden aufgrund ihrer kantonalen Vorschriften ebenfalls Anpassungen vornehmen (z.B. St. Gallen: Die Zulagen liegen CHF 30 über den Mindestansätzen des FamZG). In anderen Kantonen sind die Entscheidungen noch ausstehend, und mögliche Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung können nicht ausgeschlossen werden.


6. Beitragssätze der Familienausgleichskasse (FAK)

Ab 2025 ist mit Anpassungen bei den Beitragssätzen der Familienausgleichskassen zu rechnen, um die gestiegenen Familienzulagen zu finanzieren. Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) sollten sich auf mögliche Erhöhungen der Beiträge einstellen und die entsprechenden Anpassungen im SAP vornehmen.

Im SAP werden die Beiträge an die die Familienausgleichskassen in der Tabelle T5CZT gespeichert. Im Viewcluster ‚HRCHFAK‘ (Transaktion ‚SM34‘) können die Beitragssätze bezüglich der kantonalen Familienzulagen überprüft und angepasst werden.

Familienausgleichskasse (FAK) für St. Gallen:

Die Verwaltungskommission der SVA St. Gallen hat die Beitragssätze für die Familienausgleichskasse (FAK) für das Jahr 2025 festgesetzt. Die Beitragssätze bleiben unverändert und sind wie folgt:

Beitragssätze 2025:

KategorieBeitrags­satz
Arbeitgeber1,8 % der FAK-Lohnsumme
Selbständig Erwerbende1,6 % der FAK-Lohnsumme

7. Abschaltung ELM 4.0 und Einführung 5.0

Mit der Einführung des Lohnstandards-CH (ELM) Version 5.0 wurden wesentliche Anpassungen im Zusammenhang mit der Quellensteuerabrechnung vorgenommen. Die Übermittlungen der Quellensteuer über ELM 4.0 erfüllen die rechtlichen Anforderungen nicht mehr. Nur mit der Version ELM 5.0 können die Steuerverwaltungen vollständig korrekte Daten erhalten und automatisiert verarbeiten. Daher ist es notwendig, den Umstieg auf die Version ELM 5.0 voranzutreiben. Swissdec hat das Ziel, die Zertifizierungen für ELM 5.0 bis Ende 2024 abzuschliessen.

31.12.2024Ziel: Alle ERP-Systeme sind ELM 5.0 zertifiziert. Allfällige Verlängerungen der Zertifikate für die Version ELM 4.0 werden längstens mit einer Gültigkeit bis 31.12.2024 ausgestellt.
31.12.2025Letzte mögliche ELM 4.0-Übermittlung der Quellensteuerabrechnungen
30.06.2026Letzte mögliche ELM 4.0-Übermittlung aller anderen Domänen

8. Quellensteuer: Anpassungen ab 2025

Aufgrund eines neuen Zusatzabkommens mit Frankreich ergeben sich ab dem 01.01.2025 Änderungen im Reporting (Papier und elektronisch) von Grenzgängern. Bei Swissdec in der neuen ELM Minor-Version „ELM 5.3 – Zusatzabkommen zum DBA zwischen der Schweiz und Frankreich“ (https://www.swissdec.ch/elm) finden Sie die Details dazu (z.B. von der Änderung betroffene Mitarbeiter).

Zum Jahreswechsel plant SAP entsprechende Anpassungen und eine Zertifizierung der neuen ELM Minor-Version 5.3.

Technisch werden neue Stammdatenfelder (z.B. zur Erfassung von Telearbeit im Infotyp 3441), Anpassungen im Reporting (insbesondere bei der ELM-Meldung für die Domäne „Grenzgänger“) sowie Änderungen im bestehenden HRForms-Formular für Grenzgänger erwartet.

9. Jahreswechsel HCM Zeitwirtschaft

Zum Jahreswechsel gibt es im Bereich der SAP HCM Zeitwirtschaft wichtige Aufgaben, die durchgeführt werden sollten, um sicherzustellen, dass Ihr System ordnungsgemäss auf das neue Jahr vorbereitet ist. So ändern sich voraussichtlich zum 01.01.2025 auch die Steuergesetze für Grenzgänger und deren Möglichkeit zur Telearbeit. (Der Bundesrat, 2024)

Unter anderem sind folgende Aufgaben auszuführen:

  • Aktualisierung der Zeitwirtschaftspläne
  • Anpassung der Arbeitszeitmodelle
  • Prüfung der Urlaubsregelungen
  • Übertragung von Resturlaub
  • Festlegung von Urlaubssperren
  • Bereinigung offener Zeitbuchungen
  • Korrekte Übernahme von Zeitkontensalden
  • Einrichtung neuer Schichtpläne
  • Anpassung der Überstundenregelungen
  • Testen der Änderungen und Sicherstellung der korrekten Umsetzung
  • Validierung der Zeitwirtschaftsdaten
  • Erstellung von Jahresberichten über Arbeitszeiten und Abwesenheiten
  • Planung von Berichten für das kommende Jahr
  • Klare Kommunikation der Änderungen an die Mitarbeitenden

Gerne helfen wir Ihnen Ihr System auf dem neusten Stand zu halten!

10. KK-Beiträge Arbeitgeber Liechtenstein

Das Amt für Gesundheit des Fürstentum Liechtenstein legt basierend auf dem Landesdurchschnitt der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung den einheitlichen Arbeitgeberbeitrag fest. Dieser Beitrag gilt für alle Versicherten und Arbeitgeber und wird monatlich entrichtet.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Arbeitgeberbeitrag:

CHF 173.50für Erwachsene (2024: CHF 166.00)
CHF 86.75für Jugendliche, also Personen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 20. Altersjahr (2024: CHF 83.00)

Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Die Einstufung in die nächste Altersgruppe erfolgt jeweils am 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres.

11. SAP Jahreswechselhinweise

Folgende Dokumente von SAP bereiten Sie auf wesentliche Änderungen vor, die ab 2025 wirksam werden. Sie betreffen sowohl die gesetzlichen Vorgaben für die Personalabrechnung in der Schweiz als auch die System- und Lizenzanforderungen für SAP HCM im Zusammenhang mit SAP S/4HANA.

12. Neuerungen in SuccessFactors Time Tracking

Das Wichtigste auf einen Blick: Neuerungen SuccessFactors Time Tracking Q4/2024 und Q2/2025

Für Q4/2024 und Q2/2025 sind in den SuccessFactors Time Tracking-Modulen einige Neuerungen geplant, die eine optimierte Benutzererfahrung, höhere Effizienz und bessere Compliance im HR-Bereich bieten. Im Kurzüberblick handelt es sich um folgendes:

1. Q4/2024: Wichtige Verbesserungen

Verbesserte Mitarbeitererfahrung mit Zeitnachweisen:
Mitarbeiter haben einfachen Zugang zu Informationen wie geplanten Stunden, Kommen-/Gehen-Zeiten, geleisteten Arbeitsstunden und Überstunden. Zeitnachweise sind auch als PDFs verfügbar, z. B. für Produktionsmitarbeiter ohne Online-Zugang.

Zeitnachweis-Bestätigung:
Mitarbeiter bestätigen, dass ihre Arbeitszeiten den HR-Richtlinien entsprechen, was die Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Zeitdaten erhöht.

Temporäre Arbeitspläne und alternative Feiertage:
Mitarbeiter, die auf Geschäftsreisen verpasste Feiertage haben, können diese später nachholen.

Geschäftsregeln in Zeitbewertungen:
Durch die Einbeziehung von Jobdetails in Berechnungen, z. B. ortsspezifische Überstunden oder FTE-basierte Berechnungen, wird die Komplexität reduziert.

Self-Service für Arbeitsplanänderungen:
Mitarbeiter und Manager können temporäre Änderungen von Arbeitsplänen über Workflows beantragen, was die Effizienz und Usability steigert.

2. Q2/2025: Wichtige Verbesserungen

Anwesenheitszeitkonten:
Diese Konten steuern, wie viel Überstunden oder Homeoffice erlaubt ist. Die Sichtbarkeit in Zeiterfassungsblättern ermöglicht eine bessere Kontrolle und Verwaltung.

Automatisierte Auszahlungen am Periodenende:
Ein neues Szenario ermöglicht die automatische Auszahlung von Zeitkonten, wenn Schwellenwerte erreicht werden, z. B. bei 40 Überstunden.

Neuer Arbeitsplan-Finder:
Manager können bei Neueinstellungen oder Planänderungen den passenden Arbeitsplan finden, was die Benutzererfahrung verbessert.

Schnelle Erstellung von Zeiterfassungsbögen:
Mitarbeiter können mehrere Tage auf einmal auswählen und die Zeit schnell gemäß Arbeitsplänen erfassen. Dies reduziert Fehler und erhöht die Produktivität.

Audit-Bericht für Zeiterfassungsbögen:
Ein Audit-Bericht bietet Transparenz über Änderungen an Zeiterfassungsbögen, was die HR-Compliance und Nachvollziehbarkeit verbessert.

Unterstützung alternativer Kostenverteilungen:
Die Möglichkeit, Zeitaufzeichnungen auf mehrere Kostenstellen zu verteilen, verbessert die Kostenzuordnung. Die Echtzeit-Integration mit SAP S/4HANA Cloud gewährleistet die korrekte Nutzung von Finanzierungskostenobjekten.

13. Unsere aktuellen SuccessFactors Projekte

Unsere aktuellen Projekte für SuccessFactors Time Tracking bei der Evatec AG und der Studer Cables AG entwickeln sich zunehmend in eine spannende Richtung! Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der wichtigen Realisierungsphase, in der wir die zuvor erarbeiteten Konzepte in die Praxis umsetzen. Dabei stehen wir in kontinuierlichem und intensivem Austausch mit unseren Kunden, um sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen und Wünsche bestmöglich berücksichtigt werden. Schritt für Schritt nähern wir uns dem erfolgreichen Abschluss, und es ist beeindruckend zu sehen, wie aus der Planung konkrete Ergebnisse entstehen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Kunden die nächsten Meilensteine zu erreichen!

14. Bereit für 2025?

Sind Sie bereit für 2025? Wir wissen, dass die Implementierung dieser Neuerungen komplex sein kann – deshalb sind wir hier, um Sie dabei zu unterstützen und einen reibungslosen Übergang ins Jahr 2025 sicherzustellen

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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