MWST 2024
Wer jetzt handelt hat Vorteile.

Neue Mehrwertsteuersätze ab 2024

Mit der Annahme der Änderung des AHV-Gesetzes und des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der AHV am 25.09.2022, werden nun auf den 01.01.2024 die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht.

MehrwertsteuersatzGültig bis 31.12.2023Gültig ab 01.01.2024
Normalsatz7.7%8.1%
Reduzierter Satz2.5%2.6%
Sondersatz für Beherbergung3.7%3.8%

Auch mit der neuen MWST-Anpassung ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Leistungserbringung für die Beurteilung des anwendbaren Steuersatzes nach wie vor massgebend ist.

Deshalb ist es bereits zum heutigen Zeitpunkt wichtig, sich mit der anstehenden Satzerhöhung zu befassen.

Rechnungsausgang / Auftragserfassung

  • Ab wann werden Aufträge für das neue Jahr 2024 im System angelegt?
    Die Auftragsabteilung muss über die neuen Sätze informiert sein und auch technisch die Möglichkeit haben, diese zu nutzen.
  • Gibt es Rechnungen (Bsp. Teil- und Vorauszahlungsrechnungen) welche ganz oder teilweise in den Leistungszeitraum 2024 fallen?
    Rechnungen, welche bereits gestellt wurden, sind gegebenenfalls zu korrigieren.

Rechnungseingang

  • Mit welchen Lieferanten haben wir Verträge / Rechnungsstellungen welche Jahresübergreifend sind (Bsp. Wartungsverträge, Abonnemente etc.)?
    Sind solche Rechnungen Jahresübergreifend vorhanden, müssen diese entsprechend dem massgeblichen Steuersatz periodengerecht aufgeteilt werden.
  • Welche Lieferanten stellen Rechnungen für das Jahr 2024 bereits im alten Jahr?
    Neue Rechnungen sind zu prüfen und gegebenenfalls beim Rechnungssteller zu reklamieren, wenn der Steuersatz nicht dem Leistungszeitraum entspricht

Die oben aufgeführten Beispiele von Rechnungen und Leistungen müssen im System bereits im aktuellen Jahr erfasst werden, sobald diese eintreffen. Bereits im 3. Quartal 2023 können Leistungen mit den neuen Steuersätzen 2024 in der MWST-Meldung abgerechnet werden.

Deshalb warten Sie nicht ab, bis die ersten Rechnungen eintreffen oder ausgestellt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen bereits zum heutigen Zeitpunkt die neuen Steuersätze in Ihrem System zu hinterlegen und die Konditionen für die Leistungserfassung anzupassen.

Achten Sie insbesondere auch auf Ihre Schnittstellen bei welchen bereits MWST-Sätze mitgegeben werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

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Oliver Bigler
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